Antworten auf die wichtigsten Fragen zur österreichischen Vignette
Ja, für die Nutzung aller ASFINAG-Autobahnen und Schnellstraßen ist eine gültige Vignette erforderlich. Ausnahmen gelten für vignettenbefreite Abschnitte (z.B. Teile der Wiener Stadtautobahnen) und für Fahrzeuge über 3,5 t, die stattdessen die GO-Maut entrichten. Vignettenbefreite Abschnitte sind durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.
Vignetten sind an Tankstellen (auch in Deutschland und anderen Nachbarländern), in österreichischen Trafiken, bei ÖAMTC- und ARBÖ-Servicestellen sowie online als digitale e-Vignette erhältlich. Die e-Vignette kann auf der offiziellen ASFINAG-Website oder per App erworben werden.
Die österreichische Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also insgesamt 14 Monate. Die Jahresvignette 2025 gilt beispielsweise vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026.
Bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette wird eine Ersatzmaut von € 120,– erhoben. Diese kann innerhalb von vier Wochen bezahlt werden. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 3.000,– durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Ja, eine einmalige Übertragung der Klebevignette auf ein anderes Fahrzeug ist möglich, wenn die Originalfolie noch vollständig vorhanden und unbeschädigt ist. Die Vignette muss vollständig entfernt und auf dem neuen Fahrzeug korrekt angebracht werden. Eine beschädigte oder manipulierte Vignette gilt als ungültig.
Ja, die Vignettenpflicht gilt unabhängig von der zurückgelegten Strecke. Auch für kurze Autobahnabschnitte ist eine gültige Vignette erforderlich, sofern der Abschnitt zum vignettenberechtigten Netz gehört. Ausnahmen gelten nur für ausdrücklich vignettenbefreite Abschnitte.
Nein, die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Für Fahrten in Nachbarländer (Deutschland, Schweiz, Italien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Tschechien) benötigen Sie die jeweiligen nationalen Mautdokumente.
Die Klebevignette ist eine physische Vignette, die an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Die e-Vignette (digitale Vignette) ist mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs in der ASFINAG-Datenbank registriert und muss nicht physisch angebracht werden. Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig.
Die e-Vignette kann bis zu 18 Tage vor dem gewünschten Startdatum erworben werden. Das Startdatum kann frei gewählt werden. Die Vignette ist ab dem gewählten Startdatum gültig, nicht ab dem Kaufdatum.
Das hängt vom Gewicht Ihres Wohnmobils ab. Wohnmobile mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) bis 3,5 t benötigen eine Pkw-Vignette. Wohnmobile über 3,5 t sind vignettenbefreit, müssen aber die streckenbezogene GO-Maut entrichten. Das hzGG finden Sie im Fahrzeugschein unter Punkt F.2.
Die GO-Maut ist eine streckenbezogene Maut für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Sie wird kilometergenau über ein On-Board-Unit-System (GO-Box) abgerechnet. Die GO-Box muss vor der Fahrt erworben und im Fahrzeug installiert werden.
Als ausländischer Fahrer gelten für Sie dieselben Regeln wie für österreichische Fahrer. Sie benötigen eine gültige Vignette (oder GO-Box für Fahrzeuge über 3,5 t) und müssen an Sondermautstrecken die entsprechende Maut entrichten. Die e-Vignette ist auch für ausländische Kennzeichen erhältlich.
Detaillierte Informationen zu Kaufkanälen, Gültigkeitszeiträumen und Besonderheiten finden Sie auf unserer Preisseite und im Ablauf-Bereich.
Informationen zu Kontrollverfahren, Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden Sie in unserem Leistungsbereich.
Bei besonderen Fahrzeugen (Wohnmobile, Anhänger, Sonderfahrzeuge) oder besonderen Situationen (Fahrzeugwechsel, Auslandsfahrzeuge) empfehlen wir, unsere Fahrzeugklassen-Übersicht zu konsultieren oder uns direkt zu kontaktieren.
Die e-Vignette bietet maximalen Komfort: kein physisches Anbringen, sofortige Aktivierung und einfache Verwaltung online. Details finden Sie in unserem Leistungsbereich.
Informationen zu allen streckenbezogenen Sondermautstrecken und aktuellen Tarifen finden Sie auf unserer Preisseite.